E-Rechnungspflicht 2025: Was Kleinunternehmer jetzt wissen müssen
Ab 01.01.2025 müssen alle B2B-Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Was bedeutet das für Kleinunternehmer? Wir erklären Fristen, Formate und Ausnahmen.
Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung ist kein PDF per E-Mail. Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Eine E-Rechnung ist ein strukturiertes, maschinenlesbares Datenformat, das automatisch von Buchhaltungssoftware verarbeitet werden kann — ohne manuelles Abtippen.
In Deutschland gibt es zwei anerkannte Formate:
- ZUGFeRD — Ein PDF mit eingebetteter XML-Datei. Der Mensch sieht das PDF, die Software liest das XML. Format: PDF/A-3 + Factur-X XML.
- XRechnung — Reines XML, kein PDF. Wird hauptsächlich für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber (Behörden, Kommunen) verwendet.
Beide Formate basieren auf der europäischen Norm EN 16931 und sind in Deutschland offiziell anerkannt.
Die Fristen: Was gilt ab wann?
Das Wachstumschancengesetz (verabschiedet im März 2024) hat die E-Rechnungspflicht für B2B-Geschäfte in Deutschland festgelegt. Die Einführung erfolgt stufenweise:
| Datum | Was gilt? |
|---|---|
| 01.01.2025 | Empfangspflicht — Alle B2B-Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. |
| 01.01.2027 | Versandpflicht (Stufe 1) — Unternehmen mit > 800.000 EUR Jahresumsatz müssen E-Rechnungen versenden. |
| 01.01.2028 | Versandpflicht (Stufe 2) — Alle B2B-Unternehmen müssen E-Rechnungen versenden, unabhängig vom Umsatz. |
Bin ich als Kleinunternehmer betroffen?
Die kurze Antwort: Ja, beim Empfang. Nein, beim Versand (vorerst).
Empfang: Pflicht seit 01.01.2025
Als Kleinunternehmer müssen Sie E-Rechnungen empfangen und GoBD-konform archivieren können. Das bedeutet: Sie brauchen eine Software, die ZUGFeRD- oder XRechnung-Dateien öffnen, darstellen und revisionssicher speichern kann.
Versand: Noch nicht Pflicht
Kleinunternehmer nach §19 UStG sind von der Ausstellungspflicht befreit, solange der Empfänger zustimmt, eine klassische Rechnung (PDF oder Papier) zu erhalten. Ab 2028 wird diese Ausnahme voraussichtlich entfallen.
Was muss eine E-Rechnung enthalten?
Die E-Rechnung muss alle Pflichtangaben nach §14 UStG enthalten — genau wie eine Papierrechnung. Zusätzlich müssen die Daten in einem strukturierten Format vorliegen:
- Rechnungsnummer und Rechnungsdatum
- Name und Adresse von Rechnungssteller und -empfänger
- Steuernummer oder USt-IdNr.
- Menge und Art der Leistung
- Entgelt und Steuerbetrag (getrennt nach Steuersätzen)
- Zahlungsbedingungen
- Ggf. Leitweg-ID (bei Rechnungen an öffentliche Auftraggeber)
ZUGFeRD vs. XRechnung: Was brauche ich?
| Kriterium | ZUGFeRD | XRechnung |
|---|---|---|
| Format | PDF + XML | Reines XML |
| Lesbar für Menschen? | Ja (PDF-Teil) | Nein (nur mit Software) |
| Einsatzgebiet | B2B allgemein | Behörden, öffentliche Hand |
| Norm | EN 16931 | EN 16931 |
| Empfehlung | Für die meisten KMU | Wenn Behörden es verlangen |
Wie archiviere ich E-Rechnungen GoBD-konform?
Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern) schreiben vor, dass E-Rechnungen:
- Im Originalformat gespeichert werden (nicht nur als Ausdruck)
- Unveränderbar archiviert werden
- 10 Jahre aufbewahrt werden
- Jederzeit lesbar und maschinell auswertbar sein müssen
Eine einfache Ablage im E-Mail-Postfach oder auf der Festplatte reicht nicht aus. Sie brauchen entweder eine Buchhaltungssoftware mit GoBD-konformer Archivierung oder ein separates Dokumentenmanagementsystem.
Checkliste: Was müssen Sie jetzt tun?
So löst FakturaCloud das für Sie
FakturaCloud hat die E-Rechnungspflicht von Anfang an eingebaut — nicht nachgerüstet:
- E-Rechnungen erstellen: ZUGFeRD und XRechnung per Knopfdruck (ab Pro-Plan)
- E-Rechnungen empfangen: Upload in Faktura Books, automatische Erkennung und Archivierung
- GoBD-konform archivieren: Belege werden revisionssicher gespeichert
- KI-Belegerkennung: Betrag, Datum und Lieferant werden automatisch extrahiert
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