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Ratgeber14. Mai 20268 Min

Marktplatz-Buchhaltung 2026: eBay-, Amazon- und Etsy-Erlöse korrekt verbuchen

Verkäufer auf eBay, Amazon und Etsy stehen vor besonderen Buchhaltungs-Herausforderungen: Plattformgebühren, Auszahlungs-Reports, Marktplatz-Steuer (§22f UStG) und EU-OSS. Wir zeigen, wie Sie sauber verbuchen — und welche Fallen Sie vermeiden müssen.

Warum Marktplatz-Buchhaltung anders ist

Wer auf eBay, Amazon oder Etsy verkauft, hat es buchhalterisch nicht mit einem klassischen B2C-Geschäft zu tun, sondern mit einer Drei-Parteien-Konstellation: Sie als Verkäufer, der Endkunde und der Marktplatz als Vermittler und Geldabwickler. Genau das macht die Buchhaltung knifflig.

Vier Spezialthemen begegnen Ihnen, die es im normalen Shop nicht gibt:

  • Plattformgebühren werden direkt einbehalten — Sie bekommen nur den Netto-Auszahlungsbetrag
  • Auszahlungs-Reports bündeln Tausende Einzelvorgänge zu wenigen Sammelbuchungen
  • EU-Verkäufe erfordern OSS-Anmeldung oder lokale USt-Registrierung
  • Marktplatzhaftung nach §22f/§25e UStG zwingt zur Steuerregistrierung

Wer ist umsatzsteuerpflichtig — und wer nicht?

Die erste Weichenstellung: Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung? Diese Entscheidung hat im Marktplatz-Kontext besondere Konsequenzen.

StatusUSt auf RechnungenVorsteuerabzug
Privater Verkäuferneinnein
Kleinunternehmer §19 UStGnein (Hinweis pflicht)nein
Regelbesteuerter Händlerja (19 % / 7 %)ja
Aufpassen — der Übergang ist heimtückisch: Sobald Sie 25.000 € Umsatz im Vorjahr überschreiten (Grenze ab 2025), fallen Sie automatisch in die Regelbesteuerung. Verkäufe auf eBay/Amazon werden schnell umfangreich — wer das Kleingedruckte ignoriert, zahlt rückwirkend nach.

Plattformgebühren richtig verbuchen

Jeder Marktplatz behält Gebühren ein, bevor er Ihnen das Geld auszahlt. Diese Gebühren sind Betriebsausgaben und mindern Ihren Gewinn — sie werden aber je nach Plattform unterschiedlich abgerechnet.

eBay-Gebühren

Verkaufsprovision (12,9–14,5 % je nach Kategorie), Einstellgebühren, Werbekostenanteile. eBay rechnet monatlich ab — die Rechnung kommt aus Luxemburg (eBay Marketplaces GmbH). Reverse-Charge §13b UStG für deutsche Empfänger.

Amazon-Gebühren

Verkaufsprovision (8–15 %), FBA-Versandgebühren, Lagergebühren, Werbung. Rechnungsstellung über Amazon Services Europe S.à r.l. (Luxemburg). Auch hier Reverse-Charge.

Etsy-Gebühren

Listinggebühr (0,20 $ pro Listing), Verkaufsprovision (6,5 %), Offsite-Werbung (12–15 %). Rechnungsstellung über Etsy Ireland UC — wieder Reverse-Charge.

Reverse-Charge erklärt: Da alle drei Plattformen ihre Rechnungen aus einem anderen EU-Land stellen, müssen Sie als deutscher Empfänger die Umsatzsteuer selbst berechnen und abführen (§13b UStG). Gleichzeitig dürfen Sie sie aber als Vorsteuer wieder abziehen — der Effekt ist netto null, aber die Eintragung in die USt-VA (Zeile 84/85 und Zeile 67) ist Pflicht.

Auszahlungs-Reports: Tausende Verkäufe, eine Buchung?

Hier liegt der größte Buchhaltungs-Stolperstein. Wer am 14.05. einen Auszahlungs-Report über 4.823,17 € erhält, weiß meist nicht, ob das jetzt 47 Bestellungen oder 312 sind — und welche Umsatzsteuersätze enthalten sind.

Die einfache Lösung „4.823,17 € auf Konto 8400 buchen“ ist falsch und führt zu einer falschen USt-Abrechnung. Korrekt ist:

1
Jede einzelne Bestellung buchen

Pro Bestellung: Erlös aufgeteilt nach Steuersatz (19 % / 7 %), Versandkosten, ggf. Rabatte. Die Marktplatz-Reports liefern die Detail-CSV — wichtig ist, alles einzeln zu erfassen.

2
Plattformgebühren separat erfassen

Jede Plattform stellt monatlich eine Sammelrechnung über die Gebühren. Diese ist eine eigene Buchung (Reverse-Charge) und nicht in den Einzelbestellungen versteckt.

3
Auszahlung als Verrechnungsbuchung

Die tatsächliche Überweisung auf Ihr Bankkonto ist nur eine Verrechnung zwischen Forderungen (Bestellungen) und Verbindlichkeiten (Gebühren, Rückerstattungen). KEIN Erlös!

4
Differenzkonto im Auge behalten

Auf dem Marktplatz-Verrechnungskonto sollte am Monatsende möglichst null stehen. Verbleibende Beträge sind ausstehende Auszahlungen oder Klärungsfälle.

EU-Verkäufe und das OSS-Verfahren

Wer über die Marktplätze in andere EU-Länder verkauft, stößt schnell an die EU-Lieferschwelle von 10.000 € pro Jahr (gesamt für alle EU-Länder zusammen, nicht pro Land!). Wird sie überschritten, muss in jedem Käuferland die dortige Umsatzsteuer abgeführt werden.

OSS-Verfahren (One-Stop-Shop)

Statt sich in 26 EU-Ländern einzeln zu registrieren, melden Sie über das deutsche BZSt-Portal die Auslands-USt quartalsweise gesammelt — und das BZSt verteilt die Beträge an die Zielländer.

Wer braucht OSS?

Jeder regelbesteuerte Verkäufer mit B2C-Lieferungen in andere EU-Länder über der 10.000-€-Grenze. Kleinunternehmer sind erstmal raus, müssen aber bei eigener Lagerhaltung (z.B. Amazon FBA EU) prüfen.

Quartalsweise Meldung

OSS-Meldung bis 30 Tage nach Quartalsende (Q1 → 30.04., Q2 → 31.07., Q3 → 31.10., Q4 → 31.01.). Versäumnisse können zum Ausschluss aus dem OSS-Verfahren führen.

Amazon FBA-Spezialfall: Wer am Amazon Pan-EU- oder CEE-Programm teilnimmt, lagert Ware in mehreren EU-Ländern. Das ist KEINE OSS-Sache, sondern erfordert lokale USt-Registrierung in jedem Lagerland (mindestens Polen, Tschechien, Frankreich, Italien, Spanien). Das ist die größte Steuerfalle für Amazon-Händler.

§22f UStG: Die Steuer-Bescheinigung für Marktplätze

Seit 01.07.2021 müssen Marktplätze nach §22f UStG die steuerliche Erfassung ihrer Verkäufer kontrollieren — sonst haften sie selbst für nicht abgeführte Umsatzsteuer (§25e UStG). Praktisch bedeutet das:

  • Steuer-Identifikationsnummer hinterlegen: Bei eBay, Amazon, Etsy in den Verkäufer-Einstellungen die deutsche USt-ID / Steuernummer eintragen
  • Validierung: Der Marktplatz prüft die Nummer beim Bundeszentralamt für Steuern — bei Auffälligkeiten wird Ihr Konto gesperrt
  • Automatische Verifizierung: Bei aktiver USt-ID läuft das Verfahren stillschweigend ab — Sie merken davon nichts

Welche Konten braucht die Marktplatz-Buchhaltung?

In der SKR03-/SKR04-Welt sind das die wichtigsten Konten für Marktplatz-Verkäufer:

ZweckSKR03SKR04
Erlöse 19 % USt84004400
Erlöse 7 % USt83004300
Plattformgebühren §13b31235923
Versandkosten verrechnet86254730
Verrechnungskonto Marktplatz1361/13621461/1462

Wie FakturaCloud Trade die Marktplatz-Buchhaltung automatisiert

Wer Bestellungen aus eBay, Amazon und Etsy in FakturaCloud Trade synchronisiert, hat die buchhalterische Grundlage automatisch vorbereitet:

Automatischer Bestell-Sync

Bestellungen werden von allen drei Marktplätzen abgerufen — mit Käuferadresse, Artikeldaten, Versandkosten und Steuersatz. Privat- vs. Geschäftskunde wird erkannt.

Rechnung pro Bestellung

Für jede Bestellung wird automatisch eine Rechnung erzeugt — mit korrektem USt-Ausweis und Pflichtangaben. Kleinunternehmer-Hinweis und §13c-Hinweis bei Marktplatz-Käufen aus dem Drittland inklusive.

Export für die Buchhaltung

Faktura Books übernimmt die Bestelldaten als Einnahmen mit korrekter Kontozuordnung. Plattformgebühren werden bei Reverse-Charge-Buchungen aufgeteilt.

Empfehlung: Wer mehr als 20 Bestellungen pro Monat über Marktplätze abwickelt, sollte unbedingt automatisieren — entweder über eine Buchhaltungssoftware mit Marktplatz-Anbindung oder über einen Steuerberater mit DATEV-Schnittstelle. Manuelle Erfassung ist bei dem Volumen weder wirtschaftlich noch fehlerfrei machbar.

eBay, Amazon, Etsy automatisch verbuchen.

FakturaCloud Trade synchronisiert Bestellungen aus allen Marktplätzen, erzeugt Rechnungen mit korrektem USt-Ausweis und übergibt die Daten DSGVO-konform an Faktura Books. 60 Tage kostenlos testen.

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Jürgen Lichtenauer

Jürgen Lichtenauer

Gründer von FakturaCloud. E-Commerce-Unternehmer und Entwickler aus Bayern. Baut Software, die er selbst jeden Tag benutzt.

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