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Ratgeber30. April 20268 Min

Steuererklärung 2025 als Selbständiger: Fristen, ELSTER und alle Anlagen erklärt

Bis wann muss die Steuererklärung 2025 abgegeben werden? Welche Anlagen brauchen Selbständige (EÜR, S, G)? Wir erklären den ELSTER-Workflow, Sonderfälle für Kleinunternehmer und wie Sie typische Fehler vermeiden.

Wer ist zur Steuererklärung 2025 verpflichtet?

Selbständige sind immer zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet — unabhängig von der Höhe der Einkünfte. Anders als bei Arbeitnehmern, die erst ab bestimmten Schwellenwerten ran müssen, gilt für Freiberufler, Gewerbetreibende und Kapitalgesellschaften: kein Wahlrecht, sondern Pflicht.

Die Steuererklärung für das Veranlagungsjahr 2025 wird im Jahr 2026 abgegeben. Sie umfasst alle Einkünfte vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 — Rechnungen, Eingänge, Ausgaben, private Einkünfte. Wer mehrere Einkunftsarten hat (z.B. Selbständig + Vermietung), muss alle gemeinsam erklären.

Hinweis: Auch wer 2025 ein Verlustjahr hatte, sollte unbedingt die Erklärung abgeben — Verluste können mit Einkünften aus Folgejahren verrechnet werden (Verlustvortrag, §10d EStG). Wer keine Erklärung abgibt, verschenkt diese Verluste.

Fristen 2026 — die wichtigsten Stichtage

Die Abgabefristen sind seit der Corona-Pandemie verlängert, normalisieren sich aber wieder. Für die Steuererklärung 2025 gilt:

VeranlagungOhne BeraterMit Steuerberater
Steuerjahr 202402.09.2026 (bereits abgelaufen)02.06.2027
Steuerjahr 202531.07.202628.02.2027
Steuerjahr 202602.08.202729.02.2028
Aktuell relevant: Die Frist 31.07.2026 für das Steuerjahr 2025 ist die regulär gesetzliche Frist nach §149 AO. Wer einen Steuerberater einschaltet, hat automatisch bis Ende Februar 2027 Zeit — ohne Antrag.

Welche Anlagen brauchen Selbständige?

Die Einkommensteuererklärung besteht aus dem Hauptvordruck (ESt 1A) und mehreren Anlagen. Welche Sie brauchen, hängt von Ihrer Einkunftsart ab:

Hauptvordruck ESt 1A

Persönliche Angaben, Steuer-Identifikationsnummer, Bankverbindung, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen.

Anlage S — Selbständige (Freiberufler)

Für Freiberufler nach §18 EStG: Ärzte, Anwälte, Berater, Designer, Autoren, IT-Freelancer. Der Gewinn wird in die Anlage S übernommen — die Detailrechnung steckt in der EÜR.

Anlage G — Gewerbetreibende

Für gewerbliche Einkünfte nach §15 EStG: Online-Händler, Handwerker, Gastronomie, Einzelhandel. Zusätzlich Gewerbesteuer-Erklärung (GewSt 1A) ab Gewinn von 24.500 €.

Anlage EÜR

Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Pflicht für alle, die nicht bilanzieren — das sind die meisten Selbständigen. Hier listen Sie alle Einnahmen und Ausgaben des Jahres auf.

Anlage AVEÜR — Anlageverzeichnis

Übersicht über alle Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten über 800 € (Computer, Werkzeug, Fahrzeuge). Pflicht-Anlage zur EÜR.

Umsatzsteuer-Erklärung (UStE)

Jahreserklärung für Regelbesteuerte. Fasst alle unterjährigen Voranmeldungen zusammen und erlaubt Korrekturen. Kleinunternehmer geben sie nur unter bestimmten Voraussetzungen ab.

Sonderfall Kleinunternehmer: Was vereinfacht sich?

Kleinunternehmer nach §19 UStG haben es bei der Steuererklärung leichter — aber nicht völlig stressfrei. Konkret bedeutet das:

  • Keine USt-Voranmeldungen während des Jahres
  • Vereinfachte Umsatzsteuer-Erklärung oder Wegfall der Erklärung (ab 2025 für die meisten KU komplett entfallen)
  • Anlage EÜR kann vereinfacht ausgefüllt werden (kein USt-Ausweis)
  • Anlage S oder G bleibt Pflicht — der Gewinn muss versteuert werden
  • Umsatz-Grenzen prüfen: 22.000 € (2024) bzw. 25.000 € (ab 2025) im Vorjahr, 100.000 € im laufenden Jahr
Neu ab 2025: Die Kleinunternehmer-Umsatzgrenze wurde auf 25.000 € im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr erhöht (§19 UStG n.F.). Wer 2024 zwischen 22.000 € und 25.000 € lag, kann 2025 erstmals oder weiterhin Kleinunternehmer sein.

Der ELSTER-Workflow Schritt für Schritt

ELSTER (Elektronische Steuererklärung) ist seit Jahren das Standard-Werkzeug. Für Selbständige gilt: Abgabe ausschließlich elektronisch authentifiziert — Papierform nicht zulässig.

1
ELSTER-Konto anlegen

Auf elster.de registrieren, Zertifikat anfordern (Aktivierungsbrief kommt per Post). Dauer: 1–2 Wochen. Tipp: Rechtzeitig im Frühjahr machen!

2
Anlagen auswählen

Im ELSTER-Portal: „Mein ELSTER → Formulare → Einkommensteuererklärung 2025". Hauptvordruck + benötigte Anlagen (S oder G + EÜR + AVEÜR) auswählen.

3
EÜR ausfüllen

Einnahmen brutto/netto, Ausgaben gegliedert nach BMF-Schema (Wareneinkauf, Personal, Raumkosten, KFZ, Telekommunikation usw.). Aus FakturaCloud kommt der fertige Datensatz.

4
Anlage S/G übernehmen

Der Gewinn aus der EÜR wird in die Anlage S (Freiberufler) oder G (Gewerbe) übernommen. Sonderzeilen für Veräußerungsgewinne, ausländische Einkünfte etc.

5
Plausibilität & Übermittlung

ELSTER prüft die Eingaben automatisch und meldet Auffälligkeiten. Dann „Senden mit Zertifikat". Sie erhalten ein Transferprotokoll als Bestätigung.

6
Bescheid abwarten

Bearbeitungszeit: meist 4–12 Wochen. Bei Rückfragen meldet sich das Finanzamt schriftlich. Der Steuerbescheid kommt per Post oder elektronisch (Mein ELSTER).

Welche Belege müssen Sie aufbewahren — und welche einreichen?

Belege einreichen müssen Sie grundsätzlich keine — die Belegvorlagepflicht wurde 2017 abgeschafft. Stattdessen gilt die Belegvorhaltepflicht: Sie müssen Belege auf Anforderung des Finanzamts vorlegen können.

  • Aufbewahrungspflicht: 10 Jahre für Rechnungen und Buchhaltungsunterlagen, 8 Jahre ab 2025 (kürzer durch BEG IV)
  • Format: Original oder GoBD-konforme digitale Archivierung (PDF/A, unveränderbar)
  • Anfrage: Das Finanzamt kann jederzeit einzelne Belege oder ganze Konten anfordern (Belegsichtung)

Die teuersten Fehler von Selbständigen

1
Privatentnahmen falsch erfasst

Geld, das vom Geschäftskonto auf das private Konto wandert, ist keine Betriebsausgabe. Wer das als „Lohn" einträgt, mindert seinen Gewinn fälschlich — das fliegt spätestens bei der Betriebsprüfung auf.

2
Pkw-Nutzung nicht sauber abgegrenzt

1%-Regel oder Fahrtenbuch? Wer schwankt oder nichts dokumentiert, verliert die 1%-Regelung und muss nach Schätzung des Finanzamts versteuern.

3
Häusliches Arbeitszimmer

Pauschale Homeoffice-Pauschale (6 € pro Tag, max. 1.260 €) ist seit 2023 die Standard-Lösung. Echtes Arbeitszimmer (anteilige Kosten) nur bei „Mittelpunkt der gesamten betrieblichen Tätigkeit".

4
Bewirtungsbelege ohne Anlass

Auf dem Bewirtungsbeleg muss stehen: Anlass, Teilnehmer, geschäftlicher Bezug. Fehlt das, ist der Abzug komplett verloren — kein Vorsteuerabzug, keine Betriebsausgabe.

5
Geschenke über 50 €

Geschenke an Geschäftspartner sind bis 50 € (ab 2024) abzugsfähig. Ein Cent darüber → komplett nicht abzugsfähig, kein Vorsteuerabzug. Das wird oft übersehen.

Was bringt FakturaCloud zur Steuererklärung mit?

Wer das Jahr über sauber mit FakturaCloud arbeitet, hat die Steuererklärung im Grunde schon vorbereitet:

Fertige EÜR auf Knopfdruck

Faktura Books erstellt die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach BMF-Schema — direkt importierbar in ELSTER oder den Steuerberater-Export.

Vollständiges Anlageverzeichnis

Alle abgeschriebenen Wirtschaftsgüter werden automatisch in der AVEÜR aufgelistet. Anschaffungskosten, AfA-Beginn, Restwert — alles dabei.

GoBD-konforme Belegarchivierung

Belege sind 10 Jahre revisionssicher in der EU gespeichert. Bei Betriebsprüfung exportieren Sie die GoBD-IDEA-Datei und alle Belege auf einmal.

Praxis-Empfehlung: Erledigen Sie die Steuererklärung nicht erst Ende Juli. Wer im April/Mai anfängt, hat genug Puffer für Rückfragen ans Finanzamt, fehlende Belege und ELSTER-Zertifikat-Probleme. Last-Minute kostet Nerven — und manchmal Geld.

EÜR auf Knopfdruck. Direkt für ELSTER.

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Jürgen Lichtenauer

Jürgen Lichtenauer

Gründer von FakturaCloud. E-Commerce-Unternehmer und Entwickler aus Bayern. Baut Software, die er selbst jeden Tag benutzt.

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