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Ratgeber19. März 20267 Min

Rechnung schreiben als Kleinunternehmer: Pflichtangaben, Fehler und Profi-Tipps

Was muss auf eine Kleinunternehmer-Rechnung? Welche Fehler vermeiden? Wir zeigen Pflichtangaben nach §14 UStG, den §19-Hinweis und wie Sie in 3 Minuten professionelle Rechnungen erstellen.

Warum professionelle Rechnungen so wichtig sind

Ob Freelancer, Handwerker oder Online-Händler: Ihre Rechnung ist Ihre Visitenkarte. Sie ist oft das letzte Dokument, das Ihr Kunde von Ihnen sieht — und entscheidet darüber, ob Sie als seriöser Geschäftspartner wahrgenommen werden oder als jemand, der schnell eine Word-Vorlage zusammengebastelt hat.

Doch eine Rechnung muss nicht nur gut aussehen. Als Kleinunternehmer gibt es gesetzliche Pflichtangaben, die auf jede Rechnung gehören. Fehlen diese, riskieren Sie, dass Ihr Kunde die Rechnung zurückweist — oder im schlimmsten Fall das Finanzamt nachfragt.

Pflichtangaben auf der Rechnung nach §14 UStG

Das Umsatzsteuergesetz schreibt vor, welche Angaben auf einer Rechnung stehen müssen. Das gilt auch für Kleinunternehmer — mit einer Besonderheit beim Steuerausweis:

AngabeDetails
Vollständiger Name und AnschriftVon Rechnungssteller und Rechnungsempfänger
Steuernummer oder USt-IdNr.Eine von beiden reicht. Die USt-IdNr. ist bei EU-Geschäften Pflicht.
RechnungsdatumDas Datum, an dem die Rechnung ausgestellt wird
Fortlaufende RechnungsnummerMuss einmalig und nachvollziehbar sein (z.B. RE-2026-0042)
LeistungsbeschreibungArt, Menge und Zeitpunkt der Leistung
NettobetragEntgelt für die Leistung
Hinweis §19 UStGPflicht für Kleinunternehmer: "Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
Häufiger Fehler: Viele Kleinunternehmer vergessen den §19-Hinweis auf der Rechnung. Ohne diesen Hinweis könnte der Empfänger davon ausgehen, dass Umsatzsteuer enthalten ist — und versuchen, Vorsteuer abzuziehen. Das kann für beide Seiten Probleme mit dem Finanzamt verursachen.

Kleinunternehmer: Was ist anders?

Als Kleinunternehmer nach §19 UStG sind Sie von der Umsatzsteuer befreit, solange Ihr Jahresumsatz unter 25.000 Euro liegt (seit 2025, vorher 22.000 Euro). Das bedeutet:

  • Sie weisen keine Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen aus
  • Ihre Preise sind Endpreise (brutto = netto)
  • Sie müssen den §19-Hinweis auf jeder Rechnung angeben
  • Sie dürfen keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen abziehen
Gut zu wissen: Die Umsatzgrenze wurde zum 01.01.2025 auf 25.000 Euro angehoben (vorher 22.000 Euro). Der Vorjahresumsatz darf maximal 25.000 Euro betragen, der laufende Jahresumsatz maximal 100.000 Euro.

Die 7 häufigsten Fehler auf Kleinunternehmer-Rechnungen

1
§19-Hinweis vergessen

Ohne den Verweis auf die Kleinunternehmerregelung kann der Empfänger Vorsteuer geltend machen — was zu Problemen beim Finanzamt führt.

2
Umsatzsteuer ausgewiesen

Wenn Sie versehentlich 19% MwSt. auf der Rechnung angeben, schulden Sie diese dem Finanzamt — auch als Kleinunternehmer.

3
Keine fortlaufende Rechnungsnummer

RE-1, RE-2, RE-5 — Lücken in der Nummerierung sind ein rotes Tuch für den Betriebsprüfer.

4
Leistungszeitraum fehlt

Wann wurde die Leistung erbracht? Das Datum muss auf der Rechnung stehen, auch wenn es dem Rechnungsdatum entspricht.

5
Unvollständige Adresse

Name, Straße, PLZ und Ort des Empfängers müssen vollständig sein. "Firma Müller" reicht nicht.

6
Steuernummer fehlt

Ihre Steuernummer oder USt-IdNr. muss auf jeder Rechnung stehen. Ohne besteht keine Pflicht zur Zahlung.

7
Unprofessionelles Layout

Word-Dokumente mit Comic Sans schaden Ihrem Image. Ein professionelles Design signalisiert Kompetenz.

Rechnungsvorlage vs. Rechnungssoftware

Viele Gründer starten mit einer Excel- oder Word-Vorlage. Das funktioniert am Anfang, wird aber schnell zum Problem:

KriteriumVorlage (Word/Excel)Rechnungssoftware
RechnungsnummernManuell vergeben — fehleranfälligAutomatisch fortlaufend
§19-HinweisMuss jedes Mal manuell eingefügt werdenAutomatisch bei Kleinunternehmer-Brands
DesignEingeschränkt, unprofessionellProfessionelle Layouts mit eigenem Branding
E-Rechnung (ZUGFeRD)Nicht möglichPer Klick aktivierbar
KundenverwaltungDaten jedes Mal neu eingebenKunden einmal anlegen, immer verwenden
KostenKostenlosAb 0 EUR (FakturaCloud Free-Plan)
FakturaCloud 60 Tage kostenlos testen — voller Zugang zu allen Features, keine Kreditkarte nötig. Professionelle Layouts, E-Rechnung, KI-Assistent. Der perfekte Einstieg als Kleinunternehmer.

So erstellen Sie in 3 Minuten Ihre erste Rechnung

Mit FakturaCloud geht das schnell. Hier der Ablauf:

Schritt 1: Brand anlegen

Firmenname, Adresse, Steuernummer und Logo hinterlegen. Kleinunternehmer-Toggle aktivieren — der §19-Hinweis erscheint automatisch auf allen Dokumenten.

Schritt 2: Design wählen

6 professionelle Layouts (Classic, Modern, Minimal, Bold, Corporate, Elegant). Farben an Ihr Branding anpassen. Live-Vorschau zeigt das Ergebnis sofort.

Schritt 3: Rechnung erstellen

Kunde auswählen, Positionen hinzufügen, optional KI-Textvorschlag für Einleitung. PDF herunterladen oder direkt per E-Mail versenden.

Angebot zu Rechnung: Ein Klick

Ein typischer Workflow für Freelancer und Handwerker: Erst ein Angebot schreiben, nach Bestätigung in eine Rechnung umwandeln. In FakturaCloud geht das mit einem Klick — alle Positionen, Kundendaten und Texte werden übernommen. Sie müssen nichts abtippen.

Das gleiche gilt für weitere Umwandlungen: Angebot → Auftragsbestätigung → Rechnung → Lieferschein. Die gesamte Dokumentenkette bleibt verknüpft und nachvollziehbar.

Multi-Brand: Mehrere Firmen, ein Account

Viele Selbständige betreiben mehr als ein Gewerbe — zum Beispiel einen Online-Shop und eine Freelancer-Tätigkeit. Mit FakturaCloud verwalten Sie bis zu 5 Brands (Firmen) in einem einzigen Account. Jede Brand hat eigene:

  • Firmendaten, Logo und Farben
  • Nummernkreise (eigene Rechnungsnummern pro Firma)
  • Kleinunternehmer-Einstellung (Brand A mit §19, Brand B ohne)
  • Bankverbindung und Zahlungsbedingungen
  • Design-Konfiguration (jede Firma kann anders aussehen)

Zukunftssicher: E-Rechnung gleich mit eingebaut

Ab 2027 müssen auch Kleinunternehmer E-Rechnungen versenden können (wenn der Jahresumsatz über 800.000 Euro liegt, schon ab 2027 — alle anderen ab 2028). Statt später umzusteigen, können Sie jetzt schon E-Rechnungen erstellen — per Klick im Brand-Setup.

FakturaCloud unterstützt ZUGFeRD 2.1.1 (alle Profile) und XRechnung. Das PDF, das Ihr Kunde bekommt, sieht aus wie eine normale Rechnung — enthält aber unsichtbar die strukturierten Daten, die Buchhaltungssoftware automatisch verarbeiten kann.

Mehr zum Thema E-Rechnung finden Sie in unserem ausführlichen Ratgeber: E-Rechnungspflicht 2025: Was Kleinunternehmer jetzt wissen müssen

Checkliste: Ihre perfekte Kleinunternehmer-Rechnung

1Vollständiger Name und Anschrift (Absender + Empfänger)
2Steuernummer oder USt-IdNr.
3Fortlaufende Rechnungsnummer (automatisch generiert)
4Rechnungsdatum und Leistungszeitraum
5Detaillierte Leistungsbeschreibung mit Einzelpreisen
6Gesamtbetrag (= Endbetrag, da keine USt)
7Hinweis: „Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
8Bankverbindung und Zahlungsziel

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